Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Angebot und Auftrag
    Die von den Projektpartnern, der Initiative für informelle Bildung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und von Natventure Kirsten Barske, der Seite SYNERGIE Soziale Bildung (im Weiteren kurz „SYNERGIE“) zu erbringenden Leistungen werden über schriftliche Angebote spezifiziert. Aufwand und Kosten werden im Angebot differenziert und leistungsbezogen dargestellt. Alle Angebote sind freibleibend. Preise und Aufwandschätzung beruhen auf den Erkenntnissen bei Angebotsabgabe. Änderungen sind vorbehalten.

    Ein Auftrag kommt durch die jeweilige Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Der Auftraggeber erteilt den jeweiligen Auftrag schriftlich auf der Grundlage eines von SYNERGIE vorgelegten Angebots. Die von uns zu erbringenden Leistungen werden auf Grundlage eines ausführlichen und systematischen Briefings durch den Auftraggeber vereinbart.

    2. Leistungserbringung
    SYNERGIE ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Soweit SYNERGIE Aufträge an Dritte erteilt, gelten die Dritten nicht als seine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Arbeitsergebnisse Dritter wird ausgeschlossen.

    SYNERGIE versichert, daß alle von ihr für die Projektdurchführung bereitgestellten Personen für die von ihnen auszuführenden Leistungen die erforderliche Befähigung und Eignung besitzen.
    SYNERGIE haftet nicht für Verzögerungen und andere Störungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden oder in seinem Einflußbereich liegen.

    3. Mitwirkung des Auftraggebers

    Der Auftraggeber verpflichtet sich SYNERGIE die vereinbarten und für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmittel/Werkzeuge zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

    4. Zahlungsbedingungen
    Die Leistungen von SYNERGIE werden jeweils nach ihrer Erbringung separat in Rechnung gestellt. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Nach Absprache mit dem Auftraggeber werden ggf. zusätzliche Dienstleistungen berechnet, wie z.B. der Einsatz von technischem Personal, die Zurverfügungstellung von Medien und Geräten, das Erstellen von Protokollen und Dokumentationen.

    Die Rechnungstellung erfolgt jeweils zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von vier Kalenderwochen nach Rechnungseingang die Bezahlung jeder Einzelrechnung vorzunehmen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

    SYNERGIE berechnet seine Leistungen gemäß den aktuell gültigen Konditionen, falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden.

    5. Ausfall und Stornierung
    Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch SYNERGIE wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von SYNERGIE nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist SYNERGIE unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

    Nimmt der Auftraggeber einen mit SYNERGIE abgesprochenen Termin (Besprechung, Training etc.) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Aktivität ggf. ein Ersatztermin vereinbart. Der Auftraggeber trägt die vereinbarten Honorare, wenn die Absage durch den Auftraggeber aus Gründen erfolgt, die SYNERGIE nicht zu vertreten hat

  • bis 60 Tage vor dem geplanten Termin keine Honorare
  • 60 bis 30 Tage vor dem geplanten Termin 25% der Honorare
  • 30 bis 10 Tage vor dem geplanten Termin 50% der Honorare
  • bei weniger als 10 Tage vor dem geplanten Termin 100% der Honorare
  1. Genehmigung und Überprüfung
    SYNERGIE verpflichtet sich, vor der Herstellung von Medien jeweils die Genehmigung des Auftraggebers bzw. seinem Beauftragten einzuholen. Dies geschieht dadurch, dass die Entwürfe an der dafür bezeichneten Stelle vom Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten abgezeichnet werden.

    Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von SYNERGIE vorgeschlagenen und gestalteten Leistungen. Eine Gewähr für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit ist ausgeschlossen.

    7. Versicherung und Lagerung
    Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere Manuskripte, Originale, reprofähige Vorlagen, Quellmedien etc. wird von SYNERGIE bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass SYNERGIE der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft.

    8. Schutzrechte
    Das im Rahmen der Leistungserbringung durch SYNERGIE eingebrachte Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das im Rahmen des Auftrages eingebrachte Know-how (z.B. in Form von Instrumenten, Systemen, Formularen, Checklisten) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegenüber Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows (Medien, Konzepte etc.) an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.

    Soweit Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte an den im Verlauf der Auftragsbearbeitung erstellten firmenspezifischen Unterlagen entstehen, überträgt SYNERGIE diese dem Auftraggeber zur ausschließlichen Nutzung. Durch die Vergütung sind auch Ansprüche wegen Verwertung der Arbeitsergebnisse nach Beendigung der Zusammenarbeit abgegolten.

    SYNERGIE steht von allen im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Unterlagen ein kostenloses Belegexemplar zu. Wir sind berechtigt, dies als Referenz bei der Eigenwerbung zu verwenden. Direkten Mitbewerbern des Auftraggebers wird in keinem Fall Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Publizieren der Dienstleistung in Zeitschriften bzw. auf Tagungen steht SYNERGIE uneingeschränkt zu, es sei denn, es werden Sachverhalte aus dem Punkt ‚Geheimhaltung‘ tangiert.

    SYNERGIE ist berechtigt, seine allgemeinen Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Konkurrenzausschluß gilt in dem Sinne als vereinbart, dass gleiche Entwürfe keinem genau branchengleichen Unternehmen geliefert werden, wenn dessen Hauptabsatzgebiet mit dem des Auftraggebers zusammenfällt.

    9. Geheimhaltung
    SYNERGIE verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und nach deren Beendigung auf unbegrenzte Zeit über alle uns anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonstwie bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse auch nicht selbst auszuwerten.

    Der Ausdruck Geschäftsgeheimnis umfasst alle betriebsinternen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sind und die nach dem Willen des Auftraggebers nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Dies gilt auch für Geschäftsgeheimnisse der Kunden des Auftraggebers.

    10. Allgemeine Bestimmungen
    Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der jeweils beauftragten Projektpartner Impressum.